Wer sich in Zürich mit dem Taxi chauffieren lässt, weiss: Taxifahren ist teuer. Vor knapp vier Jahren hat die Zürcher Bevölkerung über das Taxiwesen abgestimmt. Ab Anfang 2024 gelten die neuen Regeln. Hier kommen die wichtigsten Fakten.
Das neue Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) wurde vom Zürcher Kantonsrat schon im März 2019 abgesegnet. Ab dem 1. Januar 2024 tritt es nun in Kraft. Dadurch wird die Taxibranche erstmals im ganzen Kanton Zürich einheitlich geregelt. Auch Limousinenservices wie Uber oder diskrete Luxusanbieter werden mit einbezogen.
Du hast keinen Plan mehr, was jetzt Sache ist und ob das Gesetz dir was bringt? ZüriToday hat die wichtigsten Facts und Antworten zusammengetragen.
Zahle ich künftig weniger fürs Taxifahren?
Neu entfällt der bisherige Höchsttarif, den vor allem die Taxi-Einzelfahrer am Hauptbahnhof verrechnen. Dafür werden die Fahrten etwas anders berechnet. Bislang gab es die Grundtaxe von maximal acht Franken plus den Kilometerpreis von maximal fünf Franken. Dazu kam der Wartezeittarif (maximal 1.33 Franken), der anfällt, wenn das Auto im Stau steckt. Ab Januar 2024 wird es dann nur die Grundtaxe plus eine Kombination des Kilometer- und Fahrminutenpreises geben. Der Fahrdienst Uber rechnet so bereits heute.
Der Taxiverband Zürich erwartet, dass die Kilometer- und Zeittarife fallen werden. Er empfiehlt folgende Tarife: sechs Franken Grundtarif, 3.60 bis 4.40 Franken pro Kilometer und 60 bis 90 Rappen pro Minute. Eine Fahrt zum Flughafen sollte nicht mehr als 50 bis 60 Franken kosten, sagt George Botonakis, der Präsident des Taxiverbands Zürich, gegenüber dem Tagesanzeiger.
Wie lassen sich die Preise prüfen?
In der Stadt Zürich gibt es bereits die Pflicht, die Tarife auf der rechten äusseren Fahrzeugseite und im Inneren sichtbar zu machen. Neu gilt dies für alle Taxis im Kanton, mit Mindestschriftgrösse von einem Zentimeter. «Dass nun auch die doppelte Preisberechnung Einzug in die Verordnung gefunden hat, ist zu begrüssen. Nur so werden die Tarife von Taxis und anderen App-Anbietern für den Endkunden direkt vergleichbar», sagt Mark Dennler, Vize-Präsident von «Taxi Sektion Zürich» gegenüber ZüriToday.
Stadt- und Landtaxis
Künftig brauchen alle Taxis, ob in der Stadt oder auf dem Land, eine Bewilligung des Kantons. Auch die Taxilampe wird vereinheitlicht. Wie diese aussehen wird, ist noch nicht entschieden. Der Schriftverkehr für die Bewilligungen und andere Papiere soll ab Herbst digital ablaufen.
Für Fahrerinnen und Fahrer, die nicht online-affin sind, gibt es je eine Anlaufstelle bei den Strassenverkehrsämtern in Zürich und Winterthur. Neu dürfen alle Taxifahrenden auf dem ganzen Kantonsgebiet Kundschaft aufladen. Standplätze werden aber weiterhin von den Gemeinden zugeteilt.
Ausserkantonale Taxis
Fahrerinnen und Fahrer aus anderen Kantonen müssen eine Taxibewilligung haben. Jene aus Kantonen, die keine solchen kennen, müssen eine Bewilligung einholen. Die anderen dürfen ohne Zusatzbewilligung Fahrgäste von aussen in den Kanton Zürich fahren und auf dem Rückweg Personen in den Ursprungskanton bringen. Auf Bestellung dürfen sie auch Fahrten an einen beliebigen Zielort durchführen. Für Fahrten innerhalb Zürichs brauchen ausserkantonale Taxifahrer eine Zürcher Zusatzbewilligung. Bei Bestimmungen, die im Ursprungskanton gleichwertig sind, wird diese kostenlos ausgestellt.
Deutsch auf B1-Niveau
Alle Taxifahrerinnen und -fahrer müssen mindestens Deutsch auf B1-Niveau beherrschen, was soviel heisst, wie «sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äussern» zu können. So steht es in den B1-Bestimmungen des Europarats. Zwar entfällt nun die Ortskundeprüfung, aber neu brauchen Fahrerinnen und Fahrer eine Art Taxi-Leumund. Also eine Erklärung, dass er oder sie in den letzten fünf Jahren «nicht wiederholt wegen Verfehlungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung im Taxigewerbe» verzeigt oder verurteilt wurde.
Wie steht es mit dem Uber-Fahrdienst?
Neu müssen Uber-Fahrerinnen und Fahrer von anderen Limousinendiensten ihre Fahrzeuge beim Kanton registrieren. Und sie müssen an der Frontscheibe eine Plakette (oder einen Kleber, das ist noch nicht entschieden) anbringen. So sind sie für die Kundschaft und auch die Polizei erkennbar, welche kontrolliert und Verfehlungen im Ordnungsbussenverfahren büsst. Einen Sprachnachweis müssen Uber-Fahrer jedoch nicht erbringen
2,2 Millionen Franken pro Jahr
Der Kanton hatte mit dem Taxiwesen bisher kaum etwas zu tun. Bisher waren die Gemeinden für die Taxis zuständig. Nun richtet er eine neue Fachstelle für gewerbsmässige Personenbeförderung ein. Diese ist dem Amt für Mobilität in der Volkswirtschaftsdirektion angeschlossen. Es werden zwölf neue Vollzeitstellen plus drei befristete Stellen eingerichtet. Das kostet 2,2 Millionen Franken im Jahr. Handkehrum werden die Stellen bei den Gemeinden abgebaut.
Gesetz gilt vorerst 15 Jahre lang
Dies ist der erste Fall von sogenannter «Sunset-Legislation». Das heisst, es wird von vornherein ein Endtermin festgelegt. Für eine Weiterführung ist ein erneuter Beschluss notwendig. Das Gesetz läuft 2039 aus und kann vom Kantonsparlament verlängert oder verändert werden.
Einschätzung von Taxi Sektion Zürich und Taxiverband
«Wir erachten eine kantonsweite und einheitliche Regelung für das Taxigewerbe als Vorteil für den Kunden», sagt Marc Dennler von Taxi Sektion Zürich. Zudem begrüsse man, dass die Abgrenzung zum Limousinenwesen ebenfalls Bestandteil der neuen Verordnung sei. Der Fahrpreis werde während der gesamten Fahrt gleichzeitig sowohl durch den Zeit- als auch den Wegtarif berechnet, so könnten Kunden Tarife sämtlicher Anbieter besser vergleichen, so Dennler zu ZüriToday.
Trotz wahrscheinlicher Preissenkung der Taxitarife würden Anbieter trotzdem profitieren, weil sie dadurch mehr Kundschaft bekämen, sagt George Botonakis, Präsident des Taxiverbands Zürich dem «Tagesanzeiger». «Dies wäre eine Win-win-Situation für die Kundschaft sowie die Taxifahrer.»